Beide Eltern sind wichtig für die Entwicklung des Kindes. Ein Vater ist nicht deshalb weniger von Bedeutung, weil er nicht weiblichen Geschlechts ist, genauso, wie die Mutter nicht deshalb weniger von Bedeutung ist, weil sie weiblichen Geschlechts ist. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf die Mutter, aber auch auf den Vater übertragen werden (Kindeswohlkriterien). Wenn sich die Eltern nach der Trennung nicht über den Aufenthalt des Kindes einigen können, kann das Kind auch beim Vater leben, vor allem dann, wenn der Vater eher in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass die Kinder beide Eltern behalten. Ich möchte, dass Kinder beide Eltern haben. Sie sind ein Teil beider Eltern und identifizieren sich mit ihnen. Fehlt ein Elternteil, fehlt auch ein Stück Identität. Ich helfe Vätern dabei, ihre Kinder nicht zu verlieren. Wichtig ist von Beginn an eine gute Kommunikation und eine saubere Korrespondenz mit der Mutter und den Behörden.
Mütter bekommen viel Unterstützung, Väter kaum. Diese Lücke schließe ich!
Warum sollte das Kind nicht auch beim Vater leben können, die Mutter geregelten Umgang haben und für den Kindesunterhalt aufkommen? Ein Vater kann einem Kind genauso Liebe und Fürsorge geben und es gut erziehen. Ein Vater kann das auch. Vor allem dann, wenn die Mutter erhebliche Schwierigkeiten hat, die Bindung des Kindes an den Vater zu respektieren.
Ganz wichtig ist meiner Auffassung nach, auch selbst gut informiert zu sein, dennoch nicht überheblich oder „klugscheißerisch“ daher zu kommen. Einfach nur im im Interesse seiner Kinder zu handeln, muss die Prämisse sein. Sicher ist es auch notwendig, sein Leben auf die Kinder auszurichten, ohne sich aufzugeben. Da kann es jedoch auch notwendig erscheinen, der Erziehung den Vorzug vor der eigenen Karriere zu geben.
Ich arbeite mit „meinen“ Vätern insoweit zusammen: Das ist das Vorbereiten auf den Rechtsanwaltstermin, das Familiengericht, Jugendamt, Verfahrenspflegschaft, Elternberatungsstelle, Familienrechtspsychologisches Gutachten, Unterstützung bei der Wahl des „richtigen“ Anwaltes, etc. Hier geht es nicht um Rechtsberatung, die ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten ist. Mir geht es um die richtige Kommunikation und Korrespondenz mit den beteiligten Institutionen. Fehler zu Beginn können schwerwiegende Folgen haben. Wer bereitet denn auf ein Beratungsgespräch vor? Wer bereitet auf ein Gespräch mit dem Jugendamt vor? Wer schafft in einer solch hoch emotionalen Phase eine sachdienliche Zuarbeit für seine rechtliche Vertretung oder das Gericht?
Es sollte Dir als Vater und als heute immer noch benachteiligtem Elternteil wichtig sein, den besten Weg für Dein Kind in dieser Situation zu finden und auch auf die Benachteiligung hinzuweisen, denn
„Das Elternrecht hat seine Wurzeln nicht in naturgegebener Verschiedengeschlechtlichkeit, sondern besteht in erster Linie im Interesse des Kindes, damit beide Eltern ihrem Pflichtrecht nachkommen können“ (BVerfGE 24, 119, 144 = NJW 1968, 2233, näher dazu u.a. Seibert FamRZ 1995, 1457, 1459, 1460).“
Auch, wenn die Partnerschaft gescheitert ist, hat das Kind ein Anspruch auf seine beiden Eltern. Ausschlaggebend ist allein das Kindeswohl. Das Wechselmodell kann auch nach der Rechtsprechung des BGH aber auch nur dann funktionieren, wenn die Eltern nicht hoch zerstritten sind und die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern nicht eingeschränkt ist. Dann nämlich widerspricht das Wechselmodell dem Kindeswohl, da die Gefahr besteht, dass das Kind noch mehr im Elternstreit zerrieben wird.
Viele „moderne“ Beschlüsse sind online einzusehen. Vieles ist heute schon anders, als noch vor 20 Jahren. Allerdings braucht es seine Zeit, bis es in den Köpfen angekommen ist. Auch bei vielen Gerichten, Jugendämtern, Beraterinnen, etc.Deshalb müssen Argumente gebracht werden für eine gemeinsame Elternschaft und nicht gegen ein Elternteil! Aber auch in Deinem Kopf. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Verantwortung für Dein Kind nicht komplett aus der Hand gibst, sondern Dich als „Anwalt“ Deines Kindes siehst und dessen Interessen vertrittst! Für einen Rechtsanwalt ist es ein Fall von vielen Fällen. Für Dich ist es Dein Kind. Du nimmst Einfluss darauf, wo Dein Kind lebt. Verlass Dich nicht auf andere, sondern übernimm selbst die Verantwortung für Dein Kind! Dabei unterstütze ich Dich!
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass ich kein Ersatz für einen Anwalt bin und auch keine rechtliche Beratung geben werde.
Mit meiner Erfahrung allerdings kann ich jeden Vater begleiten und bei der Kommunikation und Korrespondenz, als auch der Vorbereitung auf die Gespräche und Termine mit den beteiligten Institutionen helfen. Deswegen verstehe ich mich als Krisenmanager und Kommunikationsberater für Väter.
Im Schriftverkehr mit den beteiligten Institutionen unterstütze ich jeden Vater bei der Recherche, Kommunikation und Korrespondenz mit den Institutionen, wie z.B. Jugendamt und Verfahrensbeistandschaft und unterstütze beim Schreiben der Korrespondenz. Auch bei der zusammenfassenden Sachstandsmitteilung an den Rechtsanwalt und das Gericht unterstütze ich Dich.
Besonders wichtig ist eine gute Kommunikation und Korrespondenz mit der Mutter. Angriffe hingegen sind nicht gut! Zeig was Du richtig machst und nicht, was die Mutter falsch macht!
In dieser Krise begleite ich Dich, wir telefonieren, reden und finden gemeinsam Lösungen. Ruf einfach an, wenn Dir danach ist oder schreib mir eine Email mit Deinen Fragen. Wir reden darüber und überzeugen, dass Dein Kind beide Eltern braucht oder – wenn die Mutter nicht an einer gemeinsamen Elternschaft interessiert ist – beim Vater besser aufgehoben ist, da Du dafür sorgen wirst, dass dem Kind kein Elternteil verloren geht!
Anwaltspflicht für ein Sorge- oder Umgangsverfahren besteht übrigens nicht, d.h. Du kannst Dich, bzw. Dein Kind selbst vertreten.